Häufige Fragen

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Attends bietet ein komplettes Sortiment an Hygieneprodukten für die leichte bis vollständige Inkontinenz. Gerne senden wir Ihnen Informationen zu unserem kompletten Sortiment zu. Oder Sie besuchen uns auf www.attends.de.

Nein, meistens wird Ihr Antrag von der Pflegekasse unbefristet genehmigt. Befristete Genehmigungen werden nach Ablauf neu geprüft.

Ja, dies ist möglich. Gerne nehmen die Attends Mitarbeiter Ihre Wünsche entgegen.

Sie haben die Wahl! Entweder Sie beauftragen die automatische monatliche Zustellung des Attends Pflegepaketes oder bestellen dieses monatlich auf Abruf. Informieren Sie uns einfach, wie sie es wünschen.

Ja, dazu müsste der bestehende Vertrag mit der Pflegekasse gekündigt werden und ein neuer Antrag gestellt werden. Attends übernimmt gerne für Sie die Abwicklung.

Attends liefert Ihr Pflegepaket direkt zu Ihnen nach Hause. Das heißt, Sie müssen für den Einkauf und die Beantragung nicht außer Haus.

Das Attends Pflegepaket wird Ihnen kostenlos und bequem direkt per Paketdienst nach Hause geliefert. Das Attends Pflegepaket ist diskret und neutral verpackt.

Bitte wenden Sie sich an unsere Fachberater Tel. Nr.:06196/5089-522. Wir sind für Sie da - montags bis freitags von 7:30 - 20:00 Uhr und samstags von 8:00 – 13:00 Uhr. Zur Einsendung der Formulare per Post nutzen Sie bitte diese Adresse: Attends GmbH, Attends Pflegepaket, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus. Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren: beratung@attends.de.

Am häufigsten werden Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Hände- und Flächendesinfektion, Mundschutz, FFP2 Masken, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe ausgewählt. Sie können frei zwischen den verschiedenen Attends Pflegepaketen wählen oder sich selbst eines zusammenstellen.

Sie senden uns zusammen mit Ihrer Erstbestellung den Antrag für die Pflegekasse. Wir leiten diesen an die Pflegekasse weiter. Sobald der Antrag der Pflegekasse vorliegt liefern wir Ihnen das Attends Pflegepaket.

Hierfür füllen Sie lediglich einmal das Antragsformular aus und übermitteln uns dies. Wir übernehmen gerne den Rest für Sie und beantragen die Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse.

Nein, Sie benötigen kein Rezept Ihres behandelnden Arztes. Es muss nur einmal der Antrag an Ihre Pflegekasse gestellt werden.

Jeder Pflegebedürftige, für den ein genehmigter Pflegegrad (1,2,3,4 und 5) vorliegt der Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft lebt und der von einer oder mehreren privaten Personen gepflegt wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in einem Umfang von bis zu 40,00 € pro Monat.

Anspruchsberechtigte Personen erhalten Pflegehilfsmittel kostenlos im Gegenwert von bis zu 40,00 € monatlich.